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Tod der klassischen Lebensversicherung
Die Bundesregierung plant mit dem kommenden Gesetz zur Reform der Lebensversicherung massive Eingriffe in neue und laufende Verträge.
News vom: 07.07.2014

Der Bundesrat hat bereits ja gesagt, und am kommenden Freitag wird auch der Bundesrat zustimmen - zum neuen Reformgesetz für Lebensversicherungen.
Mit dem Gesetz kommen Änderungen auf des Deutschen liebste Altersvorsorge zu: die klassische Lebensversicherung. Die betrifft sowohl neu abzuschließende Verträge als auch bereits bestehende Versicherungsverträge.

Ziel des Gesetzes ist es den Versicherern zu helfen, die unter den niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt immer mehr in Bedrängnis geraten. Die sogenannten Bewertungsreserven werden künftig bei Ablauf oder Kündigung des Versicherungsvertrages nicht mehr zu 50% an den Versicherten ausgeschüttet, sondern fließen dem Unternehmen zu. Diese Bewertungsreserven sind die aktuellen Kursgewinne der vor Jahren vom Versicherer gekauften Staatsanleihen, deren Kurs aufgrund der stark gefallen Zinsen gestiegen ist.

Auf der anderen Seite werden die Risikoüberschüsse der Lebensversicherer nun zu 90% statt zu 75% den Versicherten gut geschrieben. Diese Überschüsse entstehen, wenn die Lebenserwartung insgesamt vom Versicherer zu hoch kalkuliert wurde.

Ab dem 1. Januar 2015 wird der derzeitige Garantiezins von 1,75% auf 1,25% sinken. Das ist der Zinssatz, den Versicherungsgesellschaften dem Sparer für die gesamte Laufzeit maximal garantieren dürfen.

Näheres zum Reformgesetz finden Sie u.a. auf den Seiten der Bundesregierung oder in einem aktuellen Artikel auf Spiegel online.

   --> zum Spiegel online Artikel HIER

   --> zur Seite der Bundesregierung HIER


Lebensversicherungen mußten in den vergangenen Jahren bereits die Senkung des Garantiezinses von 4,0% auf aktuell 1,75% (ab 1.1.2015 dann 1,25%) hinnehmen. Ab dem Jahr 2005 entfiel auch das Privileg der steuerfreien Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit. Die Chance auf eine Rendite, die dem Sparer unter Berücksichtigung von Kosten, Inflation und Steuer dann noch eine zumindest positive Realverzinsung ermöglichen, stehen tatsächlich schlecht.

In punkto Kosten und Transparenz ist die klassische Lebensversicherung ohnehin kein Musterschüler.

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