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US-Börsenaufsicht SEC muß zurückrudern
Ein amerikanisches Bundesgericht stuft die Registrierung von Hedgefonds bei der SEC als willkürlich ein.
News vom: 26.06.2006

Ein amerikanisches Bundesgericht hat eine umstrittene Regel der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) zur Regulierung von Hedge-Fonds aufgehoben. Der Geltungsbereich der Kontrollregel sei sehr willkürlich gesetzt, heißt es in der Begründung der Washingtoner Richter zu dem Urteil. Die rund 1.300 Hedge-Fonds, die sich bisher bei der SEC gemeldet haben, können ihre Registrierung nun wieder zurückziehen.

Zum Hintergrund: Im Februar dieses Jahres war die neue Meldevorschrift der SEC in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Hedge-Fonds mit mehr als 15 Investoren und einem Anlagevermögen von mehr als 30 Millionen Dollar sich bei der Aufsichtsbehörde registrieren lassen müssen. Durch diese Maßnahme wollte die SEC die rund 1,1 Billionen Dollar schwere Hedge-Fonds-Branche stärker kontrollieren.

Die Meldepflicht war in der Branche jedoch sehr umstritten. So haben die Hedge-Fondsmanager vor allem die mit der Registrierung zusammenhängenden Kosten und den Bürokratisierungsaufwand kritisiert. Mit dieser Regel habe die SEC ihre Zuständigkeit überschritten, so Phil Goldstein. Der Hedge-Fondsmanager hat gegen die SEC Klage eingereicht.

INFO: Die Securities and Exchange Commission (SEC) in den USA wurde 1929 nach dem Börsencrash als amerikanische Börsenaufsicht gegründet. Sie wacht über Emission, Notierung und Handel mit Wertpapieren.

                                                                                              Quelle: derfonds.com

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