

Das sogenannte Key Investor Information Document (KIID) ist ab 1. Juli Pflicht für alle Publikumsfonds. Für ausländische Fonds besteht zum Teil noch eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2012. Viele Gesellschaften haben bereits um Start der neuen Richtlinie diese auch für bereits bestehende Fonds umgesetzt.
Im KIID müssen in einer auch für den wenig bewanderten Investmentinteressierten verständlichen Sprache die wichtigsten Merkmale und Risiken des jeweiligen Fonds dargestellt werden. Die KIIDs sind maximal zwei Seiten lang. Das KIID muß bei einer Beratung jedem interessierten Anleger rechtzeitig ausgehändigt werden. Obwohl HEDGECONCEPT keine individuelle Anlageberatung anbietet, werden wir die KIIDs sämtlicher Fonds auf unserer Homepage einstellen. Sie finden Sie im Downloadbereich des jeweiligen Fonds neben weiteren Dokumenten.
Wir begrüßen ausdrücklich den Schritt Anleger in kompakter Form und verständlicher Sprache über die wichtigsten Details und vor allem Risiken zu informieren. Die „Juristenromane“ im Verkaufsprospekt sind doch eher kontraproduktiv. Gleichwohl empfehlen wir jedem Anleger sich sehr genau mit einer Anlage zu beschäftigen, um eine klare Entscheidung treffen zu können. Die im KIID dargestellte Risikoklasse (von 1-gering bis 7-sehr hoch) bezieht sich lediglich auf die Volatilität des Fonds in der Vergangenheit. Hier wird also einzig und allein auf die Schwankungen der Kurse Bezug genommen. Weitere bestehende Risiken wie Managerrisiko, Ausfallrisiken oder Liquiditätsrisiken fließen in diese Kennzahl nicht ein. Um diese genauso wichtigen Faktoren ebenso zu berücksichtigen, ist es unbedingt erforderlich sich näher mit einem Fonds zu beschäftigen. Da nicht alle Risikofaktoren exakt quantifizierbar sind, empfehlen wir vom worst case des Totalverlustes eines Fonds auszugehen. Bei dieser Vorgehensweise wird jeder Investor fast schon mit der Nase auf ein wichtiges Agieren zur Risikosenkung gestoßen: die Streuung.