

Die emittierende Bank des Homm Select I Zertifikates, die SEB, gibt bekannt, daß die Berechnung des Anteilswertes derzeit nicht möglich ist. Grund dafür ist, daß der indexbildende Dachfonds seinerseits die Berechnung ausgesetzt hat und auch derzeit keine Anteile zurücknimmt, weil einige Zielfonds derzeit die Anteilsrücknahme ausgesetzt haben (lock-up).
Sobald dies wieder möglich ist, wird die SEB den Anteilswert berechnen und die Anteile zurücknehmen, also den Gegenwert des dann gültigen Kurses den Anlegern auszahlen.
Wortlaut der Bekanntmachung:
"Sehr geehrte Investoren,
die SEB AG, Frankfurt am Main (die „Emittentin") hat die von ihr begebenen beiden Tranchen des Homm Select Zertifikates
Alternative-Investment-Zertifikate bezogen auf The Absolute Diversified HOMM Select I-A Index
(ISIN: DE000SEB1Z30)und
Alternative-Investment-Zertifikate bezogen auf The Absolute Diversified HOMM Select I-B Index
(ISIN: DE000SEB1Z48)gemäß § 5.2 der jeweiligen Zertifikatbedingungen zum 31. Oktober 2007 (der „
Vorzeitige Fälligkeitstag") ordentlich gekündigt (siehe Mitteilung vom 21 September, 2007). Maßgeblich für die Rückzahlung der gekündigten Zertifikate ist der jeweils für den Vorzeitigen Fälligkeitstag festgestellte Zertifikatswert. Dieser Zertifikatswert ist entsprechend § 4.2 der jeweiligen Zertifikatsbedingungen anhand des für den Vorzeitigen Fälligkeitstag ermittelten Wertes des jeweiligen Basiswerts zu ermitteln.Nach § 3.1 der jeweiligen Zertifikatsbedingungen handelt es sich bei dem Basiswert des jeweiligen Zertifikats um einen Index, dessen Indexbestandteil jeweils ein Anteil des Hedge Select 4 Fund (der „
Referenzfonds") ist. Bei dem Referenzfonds handelt es sich um ein nach dem Recht der Cayman Islands als Dach-Hedgefonds errichtetes Investmentvermögens, dessen Vermögen in andere Single- und Dach-Hedgefonds (die „Zielfonds") angelegt wird. Zuletzt war das Vermögen des Dachfonds primär in Zielfonds angelegt, die von Absolute Capital Management Holding Limited (Cayman Islands) verwaltet werden.Die Emittentin ist darüber informiert worden, dass der Referenzfonds die Berechnung seines Nettovermögenswerts und die Rücknahme seiner Anteile bis auf weiteres ausgesetzt hat, weil die Mehrzahl der von ihm gehaltenen Zielfonds ihrerseits die Berechnung ihres Nettovermögenswertes ausgesetzt hat. Dies stellt eine Marktstörung im Sinne von § 4.4 der jeweiligen Zertifikatsbedingungen dar, so dass sich die Berechnung des Zertifikatswerts auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag verschiebt, an dem keine Marktstörung mehr vorliegt. Es ist der Emittentin derzeit nicht möglich, eine Aussage darüber zu treffen, wie lange diese Marktstörung andauern und wann ihr die Berechnung des Zertifikatswerts möglich sein wird, zu dem die Zertifikate zurückgezahlt werden. Die Emittentin wird die Zertifikatsinhaber informieren, sobald die eingetretene Marktstörung nicht mehr weiter besteht."
SEB AG, 15.11.2007