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Fondsbesteuerung Vorabpauschale ab 2019
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick: Vorabpauschale - Teilfreistellung - Bestandsschutz und Freibetrag - Allgemeine Fragen
News vom: 21.12.2018

Am 1.1.2018 ist das neue Investmentsteuergesetz in Kraft getreten. Wir haben hierzu, ca. vor einem Jahr, einen Artikel zu diesem Thema verfasst. Sie finden diesen (News vom 30.11.2017) unter folgendem LINK.

Heute geht es um ein kleines Update zum Thema:
-Vorabpauschale
-Wie handhaben Depotbanken den Einzug

Anfang 2019 wird zum ersten Mal die Vorabpauschale berechnet und ggf. Steuer darauf abgeführt. Die Höhe ist jeweils abhängig vom Basiszins des Vorjahres und ob das jeweilige Wertpapier (nach Ausschüttungen) einen positiven Ertrag hatte.

Der Basiszins lag in 2018 bei 0,87%. Hiervon nehmen Sie 70% und kommen somit auf 0,61%. Dies ist Ihre maximale Vorabpauschale die dann versteuert werden muss. Dies gilt auch nur bei positiver und darüber liegender Wertsteigerung. Ausschüttungen in 2018 werden von den Banken selbstverständlich berücksichtigt.
Da die meisten Fonds in 2018 eher rote Vorzeichen haben, wird in den wenigsten Fällen eine Vorabpauschale versteuert werden müssen.

Ich finde, dass die FFB hier eine gute Ausführung zu diesem Thema mit einigen Berechnungsbeispielen geschaffen hat.
Sie finden diese auf der Homepage der FFB.
LINK zur Homepage.

 

Wie wird der Einzug der Steuer auf die Vorabpauschale bei den jeweiligen Banken gelöst (Stand 11/2018)?
Ein Steuerabzug auf die Vorabpauschale fällt selbstverständlich erst dann an, wenn der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist.

Bei folgenden Depots/-varianten wird diese vom Verrechnungskonto eingezogen:
FFB Fondsdepot Plus
comdirect
DAB

Bei folgenden Depots/-varianten wird diese per Anteilsverkauf eingezogen:
FFB Standarddepot
ebase
Fondsdepotbank

Für einige weiterführende Informationen haben wir Ihnen ein paar Links zu dem Thema zusammengestellt:

Sauren Homepage:
Aufzeichnung Online-Präsentation LINK
Das neue Investmentsteuergesetz – Wesentliche Änderungen für Publikumsfonds ab 2018

BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Eine detailliertere Darstellung mit Berechnungsbeispielen, Fragen und Antworten und einer Broschüre im pdf-Format finden Sie HIER auf der Seite des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.

 

Steuerliche Beratung
Die Zusammenstellung dieser Informationen ist aus verschiedenen Quellen erfolgt. Wir weisen darauf hin, dass wir keine persönliche steuerliche Beratung durchführen können und dürfen. Bei detaillierten Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, sollten Sie sich an Ihren steuerlichen Berater wenden.

 

 

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