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A
Aktie(n)

Bei einer Aktiengesellschaft gehört das Unternehmen den Aktionären, die Aktien besitzen. Eine Aktie hat i.d.R. einen Nennwert. Dieser gibt an, mit welchem Anteil eine Aktie am Grundkapital einer AG beteiligt ist. Ein Aktionär haftet in Höhe des Nennwerts seiner Aktien und wird durch die Dividende am unternehmerischen Erfolg (Gewinn) der AG beteiligt. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung hat ein Aktionär die Möglichkeit, über die Gewinnverwendung etc. zu entscheiden. Während Stammaktien ("Stämme") dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern, haben Vorzugsaktien ("Vorzüge") kein Stimmrecht, bekommen jedoch eine etwas höhere Dividende als Stammaktien.