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Leerverkauf

Verkauf von Wertpapieren, Waren, Devisen, Optionen und Futures-Kontrakten im Kassa- oder im Termingeschäft, die sich noch gar nicht im Besitz des Verkäufers befinden, zumeist mit der Absicht, sie später billiger erwerben zu können und an der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu verdienen (Differenzgeschäft). Aus einem Leerverkauf entsteht eine sogenannte Short-Position.
Im Endeffekt dreht der Leerverkauf den klassischen Kauf z.B. einer Aktie zur Gewinnerzielung nur um. Erst erfolgt der Verkauf des als zu teuer eingestuften Papiers, mit dem Ziel die Aktie in der Zukunft zu einem niedrigeren Preis wieder zurück zu kaufen.