

Der Begriff "High Watermark" bezieht sich auf die Berechnung einer performanceabhängigen Vergütung. Die Verwaltungsgesellschaft eines Fonds darf diese Performancegebühr (z.B. 10% vom Ertrag) erst dann wieder berechnen, wenn der alte Höchststand, also der alte gültige Hochwasserstand, wieder erreicht ist. Es ist international Standard, bei Hedge-Fonds eine High Watermark zu vereinbaren.
Mit dieser - für die Gesellschaft in der Regel viel wichtigeren Gebühr - ergibt sich für Anleger und Verwalter eine Zielkongruenz: entwickelt sich die Anlage gut, so profitieren beide, tut sie es nicht, spüren das sozusagen beide "am eigenen Geldbeutel".